Fragen und Antworten zur Kinderbetreuung
Wie komme ich zu einem Betreuungsplatz?
Ich habe Interesse an einem Betreuungsplatz wie gehe ich vor?
Vorerst Vielen Dank für dein Interesse!
Schaue dich bitte vorerst auf der Homepage um da sind schon sehr viele wichtige Infos bezüglich der Betreuung. Sollten Fragen offen geblieben sein oder unklar sein bitte einfach anrufen unter Tel.: 069911355838, ich beantworte euch alle Fragen gerne. Haben diese Informationen euer Interesse noch immer geweckt dann meldet euch bitte unverbindlich auf www.familienpuzzle.at mit dem Anmeldeformular an. Füllt bitte alle Angaben korrekt aus und ich werde mich anschließend mit euch in Verbindung setzten.
Kennenlerngespräch:
Wir haben ein Kennenlerngespräch vereinbart. Was genau passiert da?
Wir haben die wichtigsten Hauptpunkte am Telefon schon abgeklärt und für die Familie passen diese mit der Tagesmutter überein. Dann kommt es zu einem Kennenlerngespräch. Da wird die Familie mit Kind zu mir nach Hause eingeladen und hier wird das gesamte Tagesmutter Konzept besprochen. Alle wichtigen Details was auf einem zukommen würde wenn es zu einer Betreuungsvereinbarung kommt. Ich bitte auch hier die Familie alle Fragen zu stellen die einem unklar oder wichtig sind. Den es ist wichtig, wichtige Punkte von beiden Seiten von Anfang an abzuklären dann kommen nachher keine unangenehmen Überraschungen.
Ich möchte andere Tagesmütter auch noch Kennenlernen. Ist das möglich?
Ja das ist möglich jedoch VORAB BEVOR man einen Vertrag bei einer Tagesmutter abgeschlossen hat! NACH Abschluss einer Betreuungsvereinbarung nicht mehr!
Urlaub und Schließtage:
Wie viel Urlaub und Schließtage hat eine Tagesmutter?
Eine Tagesmutter wird gleichgestellt mit einem Kindergarteninstitut. Das bedeutet eine Tagesmutter hat maximal 30 Schließtage in einem Kindergartenjahr (September- September). In den 30 Schließtage ist der Urlaub der Tagesmutter inbegriffen.
Wer betreut mein Kind wenn die Tagesmutter im Urlaub ist?
Ich bemühe mich meinen gesamten Jahresurlaub fürs kommende Jahr, Ende des Jahres bekannt zu geben, sodass man selbst voraus planen kann. Abweichungen und Änderungen sind möglich! An Urlaubstagen gibt es keine Betreuung. Um eine Ersatz-Tagesmutter kann beim Wiener Hilfswerk angesucht werden jedoch nicht garantiert werden!
Fortbildungen einer Tagesmutter:
Wie viel Fortbildungsstunden hat eine Tagesmutter?
Eine Tagesmutter wird auch hier mit den Kindergarteninstitutionen gleich gestellt. Das bedeutet jede Pädagogin muss mind. 20 Fortbildungsstunden in einem Jahr vorweisen können.
An zwei verpflichteten Fortbildungsnachmittagen im Kindergartenjahr schließt die Betreuung etwas früher.
Krankheit der Tagesmutter:
Meine Tagesmutter ist krank, was kann ich tun?
Sollte ich spontan krank werden, werde ich so schnell wie möglich die Eltern darüber informieren sodass die Betreuung anderweitig geplant werden kann. Es besteht die Möglichkeit für Berufstätige Eltern beim Wiener Hilfswerk um eine Ersatz-Tagesmutter anzufragen jedoch ist dies nicht gesichert! Meine Kollegin Nadine und ich arbeiten sehr intensiv zusammen somit versuchen wir im Krankheitsfall für Berufstätige Eltern die Betreuung abzudecken, dies geht jedoch nur wenn es die Anzahl an 5 Kindern nicht übersteigt.
Probemonat und Kündigung eines Betreuungsvertrages:
Wie lange ist das Probemonat?
Das erste Monat gilt als Probemonat. Im Probemonat können beide Vertragspartner (sowohl die Eltern als auch ich als Tagesmutter) schriftlich ohne Kündigungsfrist die Betreuungsvereinbarung kündigen.
Wie lange ist die Kündigungsfrist einer Betreuungsvereinbarung?
Die Betreuungsvereinbarung ist von beiden Vertragspartnern schriftlich mit spätestens Monatsletztem, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Kalendermonat möglich. Jedoch bitte ich so früh wie möglich Bescheid zu geben wenn ein Wechsel in ein anderes Institut geplant ist um die Betreuungsplätze zeitgerecht weitervermitteln zu können.
Betreuung:
Kann ich mein Kind früher abholen als in der Betreuungsvereinbarung steht?
Ja, jedoch muss es abgesprochen werden damit unser Tagesablauf nicht gestört wird.
Anwesenheiten/ Zahlungen/ Essensgeld:
Ich hole mein Kind früher ab bekomme ich dann das Essensgeld retourniert?
Nein. Einzelne Mahlzeiten werden nicht retourniert. Pro anwesenden Tag sind 6€ Essensgeld zu zahlen.
Mein Kind kommt ausnahmsweise nicht, zahle ich dennoch Essensgeld?
Wenn das Kind SPONTAN nicht kommt (spontaner Ausflug, spontaner Termin) werden trotzdem die 6€ Essengeld verrechnet da ich ja schon die Mahlzeiten geplant und die Lebensmittel eingekauft habe.
Wir fahren in den GEPLANTEN Urlaub, oder wir haben einen GEPLANTEN Termin! Zahlen wir in dieser Zeit Essengeld?
Wenn ihr zeitgerecht immer SPÄTESTENS Donnerstag 15:15 Uhr das Essens-Abmeldeformular abgeschickt habt dann werden diese Tage NICHT verrechnet.
Mein Kind ist das ganze Monat nicht anwesend gewesen. Zahle ich trotzdem?
Die Betreuungskosten von monatlich 48€ werden vom Wiener Hilfswerk verrechnet egal ob das Kind anwesend war oder nicht. Um von der Stadt Wien die Förderung nicht zu verlieren MUSS das Kind im Monat mind. 3 Tage anwesend sein. Bei Krankheit gibt es eine Ausnahmeregelung. Die Krankheit muss mir bekanntgegeben werden somit wird auch das Essensgeld nur am ersten Krankheitstag verrechnet ab dem 2. Krankheitstag nicht!
Krankheit:
Mein Kind ist krank! Darf es in die Betreuung kommen?
NEIN! Um andere Tageskinder nicht anzustecken.
Mein Kind fühlt sich kränklich in der Früh. Soll ich es dennoch bringen?
Nein, bitte nicht. Wenn ihr merkt eurem Kind geht es in der Früh schon nicht gut dann lässt es bitte Zuhause. Den wenn ich merke einem Kind geht es nicht gut werde ich die Eltern schnellstmöglich darüber informieren und es abholen lassen.
Mein Kind ist Krank zahle ich trotzdem diesen Tag?
Der erste Krankheitstag wird vom Essensgeld mit 6€ pro Tag verrechnet, ab dem 2. Krankheitstag wird das Essensgeld nicht verrechnet sofern man die Krankheitstage bei mir gemeldet hat. Die Betreuungskosten von monatlich 48€ werden vom Wiener Hilfswerk verrechnet egal ob das Kind anwesend war oder nicht.
Institutionswechsel:
Bis zu welchem Alter kann mein Kind von einer Tagesmutter betreut werden?
Die Kinder haben die Möglichkeit bis zur Schule von einer Tagesmutter betreut zu werden. Es ist somit kein Wechsel in ein anderes Institut wie Bsp.: Kindergarten notwendig.
Kann mein Kind das verpflichtende Vorschuljahr auch bei einer Tagesmutter machen?
Ja, das ist möglich!